Meine Rechte

Ihre Rechte – an der Arbeit, zu Hause, unterwegs …

Menschen mit Blasen- und Darmfunktionsstörungen sind sich oft nicht darüber im Klaren, dass Sie besondere Hilfen und Rechte in Anspruch nehmen können, um Ihre Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern. Wir möchten Ihnen wichtige Stichworte nennen, damit Ihnen und Ihren Angehörigen diese Unterstützung zuteil wird.

Oftmals ist die Situation, in der Sie oder ihr Angehöriger sich befinden völlig neu, fremd und ungewohnt für Sie. Völlig normal, dass die Themen Rechte, Gesetze und Regelungen nicht das erste sind, mit dem Sie sich auseinander setzen. Dennoch sind sie sehr wichtig und vor allem hilfreich.  

Entlassmanagement

Die meisten Menschen benötigen zu Hause eine medizinische Weiterversorgung, wenn Sie aus dem Krankenhaus entlassen werden. Das Krankenhaus trägt mit dem Entlassmanagement dafür Sorge, dass alles dafür organisiert ist. Dabei haben Sie die freie Wahl, wem Sie diese vertrauensvolle Aufgabe überlassen. Informationen darüber, was Entlassmanagement ist, wer Anspruch darauf hat und welche Vorteile es Ihnen bringt, finden Sie hier.

Mit dem Entlassmanagement von B. Braun HomeCare sorgen wir dafür, dass Sie nach der Krankenhausentlassung sicher nach Hause kommen und dort bestens versorgt sind. Als Familienunternehmen wissen wir worauf es bei der häuslichen Versorgung ankommt. Sympathie, blindes Vertrauen und eine hohe Versorgungsqualität. Unsere erfahrenen Experten sind für Sie da. Erfahren Sie mehr über unsere B. Braun HomeCare Leistungen.

Hilfsmittel

Die Krankenversicherung muss die Inkontinenzhilfen dann finanzieren, wenn

  • eine mindestens mittlere Urin- und/oder Stuhlinkontinenz vorliegt
  • eine individuelle medizinische Indikation vorhanden ist
  • sie zur Sicherung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens beitragen

In der Regel zahlt Ihre Krankenkasse das, was zur Erreichung des Therapiezieles notwendig ist. Besteht jedoch ein medizinisch begründeter Mehrbedarf, ist es manchmal möglich sich durch den Arzt eine "Mehrbedarfsbegründung" ausstellen zu lassen. 

Weitere Informationen zu Hilfs- und Pflegehilfsmitteln finden Sie hier.

Finanzierung

Menschen mit Behinderung können diese als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend  machen. Die Höhe dieser sogenannten Behindertenpauschbeträge richtet sich nach dem Grad Ihrer Behinderung. Sie variiert von knapp über 300 Euro bis hin zu mehr als 1400 Euro. Es lohnt sich  also, sich damit auseinander zu setzen.

Nach §29 SGB IX haben Menschen mit Behinderung unabhängig von deren Schwergrad sowie  Menschen, die von Behinderung bedroht sind, die Möglichkeit eine Geldsumme anstelle von Sach-  oder Dienstleistungen zu beantragen. Damit steigt Ihr Freiheitsgrad bei der Entscheidung, wofür Sie das Geld ausgeben möchten.

Sie können das Persönliche Budget übrigens auch für Ihr Kind beantragen.

Wo Sie das Persönliche Budget beantragen, hängt davon ab, wofür Sie es ausgeben wollen.  Genaue Informationen finden Sie zum Beispiel beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

https://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Persoenliches-Budget/Fragen-und-Antworten/faq-persoenliches-budget.html

§40 SGB XI legt fest, dass Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen haben, wenn die Wohnung aufgrund einer Behinderung umgebaut werden muss.

Dazu zählen zum Beispiel Maßnahmen zur Barrierefreiheit wie der Einbau von Rampen oder eine Türenverbreiterung für den Rollstuhl.

Die Zuschüsse werden bei der Pflegeversicherung beantragt. Es lohnt sich: Je Maßnahme werden bis zu 4000 Euro gewährt.

Fahrzeugkauf? Behindertengerechter Umbau eines Fahrzeuges? Führerschein? All das kann unter bestimmten Bedingungen im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation bezuschusst werden.

Den Antrag stellen Sie bei dem zuständigen Rehabilitationsträger. Das kann die gesetzliche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit, die Unfallversicherung oder das Integrationsamt sein.

Die Voraussetzungen sind vielfältig. Da die Hilfe Teil der Beruflichen Reha ist, muss das Auto grundsätzlich dem primären Zweck dienen, die Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu erreichen.

Viele Fahrzeughersteller gewähren Menschen mit Behinderung Rabatte auf den Listenpreis beim  Kauf eines Neuwagens.Voraussetzung ist meistens ein Schwerbehindertenausweis desjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen ist.

Beachten Sie, dass Ihr Schwerbehindertenausweis nach fünf Jahren ablaufen und dann erneut gestellt werden muss.

Unter bestimmten Umständen kann das Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus unbefristet weitergezahlt werden:

  • Ihr Kind kann aufgrund der Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten
  • Bei nach 1981 Geborenen: Ihr Kind war jünger als 25 Jahre, als seine Behinderung eingetreten ist.
  • Bei vor 1981 Geborenen: Ihr Kind war jünger als 27 Jahre, als seine Behinderung eingetreten ist

Den Antrag auf Fortzahlung des Kindergeldes stellen Sie bei der Familienkasse.

Unter bestimmten Umständen können Sie einen Antrag auf Frühverrentung stellen:

  • Sie haben einen Behinderungsgrad von mindestens 50%
  • Sie erfüllen die Mindestversicherungszeiten

Sprechen Sie mit einem Rentenberater über Ihre Möglichkeiten.

Ausführliche Informationen zu finanziellen Hilfen gibt es übrigens auf der Seite einfach-teilhaben.de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Pflegebedürftigkeit

5 Antworten zum Thema Pflegebedürftigkeit

Viele Menschen, die von Inkontinenz betroffen sind, haben auch Ansprüche, die sich aus einem Pflegegrad ergeben. Je höher ihr Pflegegrad eingestuft wird, desto mehr Hilfe können Sie in Anspruch nehmen und desto mehr Leistung erhalten Sie.

Das Sozialgesetzbuch definiert Pflegebedürftigkeit wie folgt:

„Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte  Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“

§14 SGB XI, Absatz 1

Die Pflegebedürftigkeit wird daran gemessen, wie selbständig ein Patient in sechs definierten Lebensbereichen (Modulen) ist:

  • Mobilität
    Diese Kategorie fokussiert Fragen der körperlichen Beweglichkeit und Fortbewegung.

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    Dieser Bereich zielt auf geistige Kompetenzen und die Möglichkeiten, sich anderen Menschen mitzuteilen ab.

  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    Hier wird nach psychischen Herausforderungen wie Ängsten, Aggression, Depression gefragt.

  • Selbstversorgung
    Im Fokus steht hier die Fähigkeit, sich selbst mit Nahrung zu versorgen, sich zu pflegen und den Alltag zu bewältigen.

  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
    In dieser Kategorie wird beurteilt, wie hoch der Aufwand für die medizinische Versorgung ist (Verbandswechsel,Medikation, ...)

  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
    Schließlich steht die Fähigkeit, selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen im Fokus.

Aus der Summe aller in diesen Modulen erhobenen Punktezahlen bemisst sich der Pflegegrad. Jeder der sechs Bereiche hat eine andere Wertigkeit. Am stärksten fließt die Selbstversorgungsfähigkeit in die Beurteilung ein.

Das Sozialgesetzbuch unterscheidet 5 Pflegegrade. Je selbständiger die Person ist, desto geringer  der Pflegegrad.

  • Punktbereich 0:
    keine Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (unter 12,5 Punkte)
  • Punktbereich 1:
    geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (unter 27  Punkte)
  • Punktbereich 2:
    erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, (unter 47,5 Punkte)
  • Punktbereich 3:
    schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (unter 70 Punkte)
  • Punktbereich 4:
    schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (ab 90 Punkte)

Sie beantragen streng genommen nicht den Pflegegrad, sondern dessen Feststellung und die damit verbundenen Leistungen. Dies tun sie bei der an Ihre  Krankenkasse angeschlossenen Pflegekasse. Manche Krankenkassen bieten dazu Formulare an. Sie können aber auch einfach eine E-Mail oder einen Brief schreiben.

Ihre Pflegekasse wird eine Fachkraft des Medizinischen Dienstes schicken, die dann Ihren Pflegegrad bewertet.

Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit bei Ihrer Pflegekasse Widerspruch einzulegen.

Unsere professionelle Pflegeberatung unterstützt Sie gerne bei dem Prozess der Beantragung.

Je früher Sie Ihren Pflegegrad beantragen, desto besser. Denn die Pflegekasse zahlt erst ab dem Monat der Antragsstellung, nicht rückwirkend.

Dokumentieren Sie deshalb, wann der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, falls es zu  Unstimmigkeiten über die Termine kommt. Sie können den Antrag beispielsweise per Einschreiben versenden, um später einen Beleg zu haben.