Erstattung & Abrechnung
Infusionstherapie

Erstattung & Abrechnung im ambulanten Markt

Infusionslösungen, Injektionslösungen, Spüllösungen, Infusionsbestecke, Infusionstechnik, Zubehör, Leitungen: Die Erstattung und Abrechnung im Bereich der Infusionstherapie ist kompliziert, denn sie betrifft sowohl Produkte des Sprechstunden- als auch des Praxisbedarfs, Hilfsmittel sowie Sachkosten.

Es gibt 17 Kassenärztliche Vereinigungen in Deutschland, von denen jede eine eigene Sprechstundenbedarfsvereinbarung verhandelt. Sie haben die Möglichkeit, sich individuell für Ihr Bundesland über die Abrechnungsmöglichkeiten im Sprechstundenbedarf zu informieren. Ein Sprechstundenbedarfs-Musterrezept für Infusionslösungen und Zubehör sehen Sie hier.

Musterrezept zum Download

Beschreibung Dokument Link

Grundsätzlich ist zu beachten:

  • Die Anforderung von Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln über den Sprechstundenbedarf sollte getrennt voneinander erfolgen,
  • Hilfsmittel sind im Sprechstundenbedarf budgetfrei.
  • Teilweise gelten besondere Vereinbarungen für bestimmte Facharztgruppen, im Zweifelsfalle sollte bei der KV oder der zuständigen Kasse nachgefragt werden.
  • Der Umfang des Sprechstundenbedarfs muss dem Bedarf der Praxis einschließlich des Bedarfs für den Notfalldienst entsprechen.