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Ambulante Versorgung
Wir unterstützen Arztpraxen mit Versorgungskonzepten, Produkten für Sprechstunden- und Praxisbedarf, Wissen und persönlichem Service rund um Beschaffung, Logistik und Abrechnung. Damit Sie Zeit für das Wesentliche haben: Ihre Patient*innen.
Sie haben die medizinische Expertise und wir von B. Braun unterstützen Sie bei der zeitraubenden Bürokratie. Fragen rund um den Sprechstundenbedarf und die Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung sind häufig ein organisatorischer Mehraufwand für Ärzt*innen. Deswegen stehen wir an Ihrer Seite und geben Ihnen die Sicherheit, korrekt und wirtschaftlich zu verordnen.
Als Sprechstundenbedarf gelten Produkte, welche die Ärzt*innen bei mehr als einer Patientin beziehungsweise einem Patienten regelmäßig anwenden und/ oder bei Notfällen zur Verfügung stehen müssen. Zum Sprechstundenbedarf zählen z. B. Verbandmittel, Arzneimittelstoffe oder medizinisch-technische Mittel.
Gut zu wissen: Nicht alles, was in der Praxis täglich benötigt wird, kann tatsächlich als Sprechstundenbedarf verordnet werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Ihres Bundeslandes stellt hierzu Listen mit zulässigen Produkten bereit, die regelmäßig aktualisiert werden. Außerdem sollte die Verordnung des Sprechstundenbedarfs stets unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes erfolgen.
Ihre Patient*innen stehen an erster Stelle. Damit Sie auch weiterhin Ihre Patient*innen gut versorgen können, kümmern wir uns um die Rezeptabrechnung beim Sprechstundenbedarf Ihrer Arztpraxis und wickeln diese mit der dafür zuständigen Stelle ab.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Haben Sie Fragen zum Sprechstundenbedarf Ihrer Arztpraxis, dann sprechen Sie uns an.
Wir haben verstanden, dass jede Arztpraxis individuell ist. Deshalb hören wir genau zu, bevor wir Ihr Versorgungskonzept erstellen. Unser Ziel ist es, Ihren Aufwand in Beschaffung und Logistik für den Praxisbedarf möglichst zu reduzieren. Um angepasste Abläufe sicherzustellen, beliefern wir Sie schnell und direkt aus eigenen Beständen. Alle unsere Leistungen haben das Ziel, dass Sie Ihre Patient*innen stets adäquat versorgen können.
Praxisbedarf gehört zur Grundausstattung einer Arztpraxis d. h. als Praxisbedarf werden alle Artikel bezeichnet, die zu Lasten der Ärzt*innen oder zum Betrieb der Praxis benötigt werden. Dazu zählen z. B. Verbrauchsmaterialien und medizinische Diagnostikgeräte. Im Gegensatz zum Sprechstundenbedarf wird der Praxisbedarf von den Ärzt*innen selbst eingekauft und bezahlt, da die Kosten des Praxisbedarfs oft mit der Gebühr der ärztlichen Leistung abgegolten sind.
Sachkosten fallen für Medizinprodukte an, die
Diese Produkte kann der Arzt gesondert in Rechnung stellen. Die Rechnung wird mit Behandlungsschein des Patienten bei der KV eingereicht. Es besteht die Möglichkeit einer Abtretungserklärung an den Lieferanten.
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