Hygienemanagement
Praxis-Hygiene-Begehung

Praxis-Hygiene-Begehung - Das Plus an Sicherheit

Im Rahmen der Praxis-Hygiene-Begehung stellen wir medizinischen Einrichtungen kenntnisreiche Berater zu Seite, die den Hygienestandard analysieren und auf dieser Basis einen individuellen Hygieneplan entwickeln.

Eine sinnvolle Investition, denn die Sensibilität für die Bedeutung eines profunden Hygienemanagements in medizinischen Einrichtungen wächst. Auch juristisch gewinnt die Thematik an Relevanz. Für das Praxispersonal allein ist es allerdings sehr diffizil, die gesetzlichen Vorgaben zu erfassen und den Wissensstand kontinuierlich zu aktualisieren. Die Praxis-Hygiene-Begehung leistet hier wertvolle Unterstützung.

Als starker Partner verdienen wir uns das Vertrauen von Ärzten und medizinischem Fachpersonal durch unser tiefes Verständnis für ihre Belange. Mit der Kombination aus wertvollen Dienst- und Beratungsleistungen, umfangreichem Wissen, jahrzehntelanger Erfahrung und hochwertigen Produkten bieten wir ganzheitliche Lösungen, um die Akteure in der ambulanten Versorgung bedarfsgerecht zu unterstützen.

 

Hygienebegehung im Überblick

Beschreibung Dokument Link

Hintergrund

Hygienemanagement optimieren: Weil Sie Verantwortung tragen.

Das Thema Hygienemanagement gewinnt in medizinischen Einrichtungen immer mehr an Bedeutung.
Zum einen, weil die Aufsichtsbehörden zunehmend kontrollieren, ob die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und das im Sozialgesetzbuch V geforderte Qualitätsmanagement eingehalten und umgesetzt werden. Teilweise kommen hier gravierende Mängel zum Vorschein.
Zum anderen wird immer evidenter, dass ein profundes Hygienemanagement die Qualität der Arbeit und den Erfolg der Behandlungen positiv beeinflusst.

Ein Blick auf die Fülle institutioneller Empfehlungen und Regelungen zeigt, dass es durchaus sinnvoll sein kann, sich professionell beraten zu lassen.

Rechtlicher Hintergrund

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO), die Berufsgenossenschaften und andere offizielle Stellen bestimmen und empfehlen, welche Anforderungen an die Hygiene gestellt werden. Sie werden jeweils für die einzelne Arztpraxis in einem Hygieneplan festgehalten. Aufsichtsbehörden kontrollieren das Vorliegen von Hygieneplänen und deren Einhaltung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Darüber hinaus überprüfen Sie das nach Sozialgesetzbuch V (SGB V) geforderte Qualitätsmanagement.

Rechtliche Rahmenbedingungen im Überblick

  • Das Robert Koch-Institut publiziert Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene- und Infektionsprävention (KRINKO).
  • Die Hygieneverordnungen der Länder beinhalten rechtliche Vorgaben, insbesondere für ambulant operierende Institutionen.
  • In den Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250) sind hygienerelevante Inhalte formuliert. Hier findet sich darüber hinaus ein Vorschlag für die Gliederung eines Hygieneplanes.
  • Das Medizinprodukterecht enthält unter anderem Hinweise zur Aufbereitung von Medizinprodukten.

Die Einhaltung und Umsetzung dieser Gesetze und Verordnungen sind entscheidend für den Eigenschutz und den Behandlungserfolg.

Hygienebegehungen durch das Gesundheitsamt

Unsere Berater verfügen über eine profunde Sachkenntnis und tagesaktuelles Wissen zu allen juristischen Vorgaben, so dass Sie bei einer Begehung durch das Gesundheitsamt gut gewappnet sind.

Anlassbezogene und routinemäßige Hygienebegehungen gehören zu den Pflichten des Gesundheitsamtes. Der § 23 des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet Kliniken und ambulant operierende Praxen zur Dokumentation und Bewertung ihrer Infektionsstatistik, während das Gesundheitsamt wiederum Einsicht in die Dokumentation der Krankenhausinfektionen nehmen und die Bewertung und deren Konsequenzen erfragen soll.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Der Hygieneplan

„Der Arbeitgeber hat für die einzelnen Arbeitsbereiche entsprechend der Gefährdungsbeurteilung neben geeigneten baulichen Voraussetzungen Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektionsgefährdung in Form eines Hygieneplans schriftlich festzulegen und deren Befolgung zu überwachen. Der Hygieneplan soll Regelungen zu Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Ver- und Entsorgung enthalten. Dabei sind die Erfordernisse des Arbeitsschutzes gemäß § 9 Absatz 2 und § 11 Absatz 1 BioStoffV und des Patientenschutzes gemäß §§ 23 und 36 Infektionsschutzgesetz idealerweise in einem Dokument zu bündeln. (...)“

Siehe aktuelle TRBA 250, Abschnitt 4.1.5

Die Erstellung eines praxisindividuellen Hygieneplans ist das Kernstück der Praxis-Hygiene-Begehung. Unter einem solchen Hygieneplan wird ein schriftlich fixiertes Konzept zur Infektionsprophylaxe und zur Einhaltung bestimmter Hygienestandards verstanden.

§ 36 des Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Einhaltung der Infektionshygiene und Abschnitt 4.1.5 der TRBA 250 schreiben das Vorhandensein eines Hygieneplanes vor. Damit verbunden sind detaillierte Anforderungen.

Hygienepläne müssen unter anderem:

  • Aktuell sein
  • Jederzeit für alle Mitarbeiter einsehbar sein
  • Desinfektions- und Reinigungspläne enthalten
  • Hygienische Maßnahmen für Hände, Instrumente, Flächen, Böden, Entsorgung etc. definieren und deren Durchführung dokumentieren
  • Die Verwendung von Desinfektionsmitteln fixieren, die in der Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) sowie des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH) gelistet sind 

Angebot für ausgewählte Facharztgruppen

Sicherheit geben: Weil der Mensch im Mittelpunkt steht

In fast jeder medizinischen Einrichtung gibt es Potenzial, das Hygienemanagement zu optimieren.
Damit verbunden sind Gewinne in Hinblick auf den Schutz von Patienten und Personal, Gesundheit, Rechtssicherheit sowie finanzielle und personelle Ressourcen.
B. Braun bietet seit einigen Jahren Hygienebegehungen in Arztpraxen, ambulanten OP-Zentren und Medizinischen Versorgungszentren an. Diese individuelle Beratungsleistung unterstützt medizinische Einrichtungen dabei, Verbesserungspotenziale nachhaltig auszuschöpfen.

Fundierte Analyse

Im Rahmen dieses Dienstleistungsangebotes werden gemeinsam mit dem Management und dem für die Hygiene zuständigen Personal Stärken und Schwächen des vorhandenen Hygieneregimes vor Ort analysiert und Verbesserungspotenziale aufgezeigt.
Gemeinsam mit dem Praxis-Team besichtigen unsere Berater alle Räumlichkeiten der medizinischen Einrichtungen und erklären, welche Bereiche und Prozesse bereits den Anforderungen entsprechen und wo gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht.
Während der Begehung werden alle notwendigen Details erarbeitet, die für die Erstellung eines individuellen Hygieneplans unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben wichtig sind.

Mehr Rechtssicherheit durch den individuellen Hygieneplan

Auf Basis dieser Analyse entsteht ein gemeinsam erarbeiteter, individueller Hygieneplan gemäß rechtlichen Anforderungen, mit dem die optimierten Hygienestandards einfach und gut dokumentiert umgesetzt werden können. Dieser Plan ist nicht nur ein effektiver Beitrag zum Qualitätsmanagement. Er gibt dem für Hygiene zuständigen Personal auch maximale Handlungssicherheit.

Für nachhaltigen Erfolg: Hilfsmittel und Schulungen

Darüber hinaus erhält die medizinische Einrichtung einen umfangreichen Hygieneordner. Ein persönliches Hygiene-Zertifikat dokumentiert die umfassende Praxis-Hygiene-Begehung.
Weitere Hilfsmittel und Schulungen zu hygienerelevanten Themen ergänzen das Angebot. 

Und so profitieren Sie:

  • Optimiertes Hygieneregime gemäß rechtlichen Anforderungen
  • Verbindliche Festlegung konkreter Handlungs- / Verfahrensanweisungen
  • Mögliche Kosteneinsparung
  • Positive Auswirkungen auf den Therapieerfolg
  • Weiterführende Qualifizierung des Praxis- bzw. Pflegepersonals
  • Steigerung des Verständnisses und der Motivation für Hygienemaßnahmen
  • Umfangreiches Informationspaket rund um die Hygiene
  • Imageförderung durch das B. Braun Hygiene-Zertifikat
  • Rund um das Thema Hygiene ein kompetenter Partner an Ihrer Seite

Prozesschritte

Vier Schritte: Weil der Weg zu einem optimierten Hygienemanagement kürzer ist, als Sie denken

Wir begleiten Sie vor Ort und individuell – von der Analyse bis zur Etablierung neuer Routinen.

1. Ortsbegehung mit Check des aktuellen Hygienemanagements

Zielsetzung der Hygienebegehung ist die Überprüpfung der vorhandenen Hygienestandards Ihrer Einrichtung, der Infektionsprävention für Personal und Patienten sowie die Überprüfung, ob die Anforderung an die Hygiene, bspw. bei der Aufbereitung von Medizinprodukten, eingehalten werden.

Der autorisierte Berater besichtigt hierfür alle Räume und zeigt auf, wo bestehende Maßnahmen den Vorschriften entsprechen, wo Sparpotenziale liegen und wo gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht. 

2. Erstellung eines individuellen Hygieneplanes

Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Personal werden alle notwendigen Details erörtert, die zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften wichtig sind. Unter Berücksichtigung der Individualität Ihrer Einrichtung sowie möglicher infektionshygienischer Risiken wird ein detaillierter Hygieneplan nach einem internen Freigabeprozess erstellt. 

3. Übergabe detaillierter Fachinformationen / Hygieneschulung

Mit der persönlichen Übergabe Ihres individuell erarbeiteten Hygieneplanes überreichen wir Ihnen auch einen Datenträger mit:

  • den relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen
  • den Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten
  • den Anforderungen an die Flächendesinfektion sowie
  • weiteren Informationen rund um das Thema Hygiene 

Im Rahmen dieses Termins weisen wir Sie und Ihr Praxisteam darüber hinaus in den Umgang mit dem individuellen Hygieneplan ein. Dieses praxisorientierte Konzept ist der Garant eines nachhaltigen Schulungserfolges. Mit seiner Hilfe kann das erworbene Wissen als praxisinterner Standard für ein professionelles Hygienemanagement etabliert werden. 

4. Ausstellung des Hygienezertifikates

Das abschließend ausgestellte B. Braun Hygiene-Zertifikat bestätigt, dass eine umfassende Praxis-Hygiene-Begehung stattgefunden hat. Der auf dieser Basis erstellte individuelle Hygieneplan ermöglicht ein professionelles Hygienemanagement. Darüber hinaus stellt ein effizientes Hygienemanagement eine optimale Ergänzung zu Ihrem internen Qualitätsmanagement dar.

Bei Bedarf kann eine jährliche Aktualisierung Ihres individuellen Hygieneplanes sowie des entsprechenden Zertifikates erfolgen. 

Schulung & Training

Schulung und Training

In Form von Beratungsdienstleistungen und Schulungsangeboten geben wir unser Wissen weiter.
Unsere Trainer und Berater helfen, Abläufe in medizinischen Einrichtungen effizienter zu gestalten, erklären die Anwendung von Produkten und Therapien, trainieren Methoden und neue Behandlungs- und Operationstechniken. Mit ihrer Expertise stehen sie den Akteuren auf dem ambulanten Gesundheitsmarkt als wertvoller Partner zur Seite.

B. Braun Trainings rund um das Hygienemanagement

B. Braun bietet Praxen, Pflegediensten sowie Handelspartnern zahlreiche Möglichkeiten ihre Fachkompetenz zu erweitern. Das Angebot reicht von Anwenderschulungen zur korrekten Handhabung unserer Produkte bis hin zu wissenschaftlichen Veranstaltungen.
Die Schulungen werden in der Regel von eigenen zertifizierten und branchenerfahrenen Anwendungsspezialisten geleitet.Unsere Trainings richten sich an medizinisches Fachpersonal. Umfang und Inhalte der Schulungen können bei Bedarf individuell mit dem Anwendungsspezialisten abgestimmt werden. Bitte sprechen Sie Ihren betreuenden Kundenmanager direkt an.

Kontakt

Praxis-Hygiene-Begehung

Wenn Sie unsere Dienstleistung der Praxis-Hygiene-Begehung in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren betreuenden Außendienstmitarbeiter. Dieses Angebot gilt für ausgewählte Facharztgruppen.