Flächenhygiene
Schutz für Patient & Personal

Flächenhygiene

Jeder Kontakt ist ein Austausch: So übernehmen wir nicht nur Keime von Gegenständen und anderen Menschen, sondern lassen sie auch selbst zurück. An den ganz profanen Alltagsdingen wie Telefonen, Tastaturen oder Türklinken werden Keime durch unmittelbaren Kontakt auf die Oberflächen aufgebracht und weiterverbreitet. Unerwünschte Erreger finden sich in medizinischen Einrichtungen häufig auch auf Fußböden, Arbeitsflächen, Waschbecken, Armaturen, medizinisch-technischen Geräten und anderen Oberflächen. Entsprechend hoch ist das Präventionspotenzial einer professionellen Flächenhygiene.

Der Weg zum Patienten ist kurz. Daher dient eine hygienisch einwandfreie Durchführung der Flächendesinfektion und -reinigung in stationären und ambulanten medizinischen Einrichtungen sowohl der Sauberkeit als auch der Infektionsverhütung – zum Schutz von Patienten und Personal.
B. Braun ist Ihr kompetenter Partner, wenn es darum geht, Infektionsrisiken zu minimieren: Sowohl mit wirksamen, alltagsgerechten Produkten als auch mit Wissen und Beratungsleistungen.

Ob in Klinik oder Praxis, ob im Altenheim, im ambulanten Operationszentrum oder einer anderen medizinischen Einrichtung: Die meisten der vorhandenen Flächen kommen ständig mit Personen und Material in Berührung. Das Resultat sind sichtbare Verunreinigungen durch Blut oder Sekrete sowie  Keime und Erreger, die für das bloße Auge nicht erkennbar sind. Ein professionelles Hygienemanagement umfasst daher selbstverständlich auch die Flächen in den Räumen, analysiert und legt fest, in welchen Bereichen gereinigt und desinfiziert werden muss. Im Folgenden informieren wir über:

  • Die sach- und fachgerechte Reinigung und Desinfektion von Flächen
  • Kompatibilitäten
  • Antworten auf die häufigsten Fragen zur Flächendesinfektion

Flächendesinfektion- & reinigung

Ziel der Flächendesinfektion ist immer eine Verminderung der Keimzahl und Abtötung von pathogenen und fakultativ-pathogenen Mikroorganismen. 

Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen

1. Routinemäßiger oder prophylaktischer Desinfektion (auf Flächen, von denen anzunehmen ist, dass sie mit Krankheitserregern kontaminiert sind, ohne dass es im Einzelfall erkennbar ist)
2. Gezielter Desinfektion (z.B. bei sichtbaren Kontaminationen oder beim Auftreten spezieller Erreger)
3. Flächendesinfektion bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen (nach § 18 Infektionsschutzgesetz)

Einteilung in Risikobereiche

Das RKI empfiehlt die Unterteilung in Risikobereiche. An ihnen orientieren sich die Intensität und Häufigkeit der Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion. Kriterien sind:

„a) die Wahrscheinlichkeit des direkten Kontaktes,
b) die mögliche Kontamination mit Krankheitserregern sowie
c) der Grad der klinisch relevanten Immunsuppression der Patienten“

Daraus resultiert die Einteilung in:

  • Bereiche ohne Infektionsrisiko, z. B. Flure und Treppenhäuser
  • Bereiche mit möglichem Infektionsrisiko, z. B. Behandlungszimmer, Allgemeinstationen
  • Bereiche mit besonderem Infektionsrisiko, z. B. OP-Abteilung, Eingriffsraum
  • Bereiche mit Patienten, die Erreger so in oder an sich tragen, dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht, z.B. Isolierbereiche
  • Bereiche, in denen vor allem für das Personal ein Infektionsrisiko besteht, z.B. mikrobiologische Laboratorien, Entsorgung


Vergl. RKI-Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen

Das patientennahe Umfeld und Risikobereiche

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) empfiehlt in Ihren Hygienischen Anforderungen an Hausreinigung und Flächendesinfektion:

„Patientennahe Flächen mit häufigem Haut/Handkontakt durch Patient und Personal sowie patientenferne Flächen mit häufigen Kontaktmöglichkeiten sollten grundsätzlich desinfizierend gereinigt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob eine sichtbare Verunreinigung besteht oder nicht.“ (Anforderungen des AMWF)

Schutz des Personals

Um einen wirksamen Schutz des Reinigungspersonals zu gewährleisten, sollten folgende Regeln beachtet werden:

  • Das Reinigungspersonal muss sachgerecht geschult und eingewiesen werden.
  • Es müssen feste, desinfektionsmittelbeständige Handschuhe mit verlängertem Schaft getragen werden.
  • Bei großflächiger Nutzung von Desinfektionsmitteln ist eine ausreichende Lüftung zu gewährleisten.
  • Unter Umständen ist ein Atemschutz zu tragen (z.B. bei behördlich angewiesener Desinfektion).

Vorgehensweise

Das patientennahe Umfeld und Risikobereiche (z. B. Intensivstationen und OP) sollten mindestens mit der Konzentration des 1-Stunden-Wertes desinfiziert werden. Das gilt ebenso für Bereiche, die sichtbar kontaminiert sind. Das Desinfektionsmittel wird dabei mit leichtem Druck auf der Fläche verteilt, so dass alles ausreichend benetzt und feucht ist. 

Liegt eine massive Kontamination mit organischem Material (Blut, Sekrete etc.) vor, ist folgendermaßen vorzugehen:

  • Vor der Desinfektion sollte das sichtbare Material mit einem Einwegtuch aus Zellstoff o. ä. aufgenommen werden, das zuvor mit Desinfektionsmittel getränkt wurde.
  • Nach der Aufnahme wird das Tuch umgehend entsorgt und die Fläche wie üblich desinfiziert.

Gebrauchslösungen frisch zubereiten

Die Desinfektionsmittellösungen sind in der Regel frisch zuzubereiten, sofern sie nicht bereits gebrauchsfertig vorhanden sind. Die in der Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene e. V. (VAH-Liste) angegebenen Konzentration-Zeit-Relationen müssen dabei exakt eingehalten werden. Reste und übrig gebliebene Gebrauchslösungen dürfen nicht über längere Zeit offen stehen, Maximaldauer ist hierbei ein Arbeitstag.

Exakt Dosieren

Eine exakte Dosierung ist Voraussetzung für eine wirksame Desinfektion. Es sollten zum Abmessen von Konzentraten Dosierhilfen benutzt oder typgeprüfte Desinfektionsmitteldosiergeräte verwendet werden, um Unter- oder Überdosierungen zu vermeiden.

Nur frisch aufbereitete Wischutensilien benutzen

Es dürfen nur frische Wischuntensilien (Tücher, Mopps etc.) für die Entnahme der Desinfektionsmittel aus den Behältern benutzt werden – dabei müssen Schutzhandschuhe getragen werden.

Reinigungsutensilien müssen nach der Anwendung desinfizierend aufbereitet und getrocknet werden. Eine Keimvermehrung auf den Reinigungsutensilien muss ausgeschlossen werden. Ist dies nicht möglich, müssen Einmalwischtücher verwendet werden.

Das Bezugswechselverfahren

Bei der Durchführung der Flächenwischdesinfektion wird empfohlen, den Wischbezug vor jedem Eintauchen in die Desinfektionsmittellösung zu wechseln.  Nur durch die Verwendung eines jeweils frischen Wischbezuges wird die Weiterverbreitung von Mikroorganismen verhindert.
Die sogenannte „Ein-Eimer-Methode“ – das wiederholte Eintauchen eines Bezuges – ist abzulehnen.

Regeln zur Wiederbenutzung von desinfizierten Flächen

Nach der RKI-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ können bei routinemäßigen Desinfektionsmaßnahmen die desinfizierten Flächen wieder benutzt werden, sobald sie sichtbar trocken sind.

Bei folgenden Maßnahmen muss die angegebene Einwirkzeit vor der Wiederbenutzung der Fläche abgewartet werden:

  • Alle Desinfektionsmaßnahmen im Seuchenfall bei behördlich angeordneter Desinfektion, d. h. wenn Mittel und Verfahren der Liste gem. § 18 IfSG des Robert Koch-Institutes eingesetzt werden müssen.
  • Die Desinfektion patientennaher Kontaktflächen, wenn die Möglichkeit besteht, dass Mikroorganismen direkt von der Fläche z. B. über Wunden in den menschlichen Körper eingetragen werden (beispielsweise im Bett eines Verbrennungspatienten).
  • Badewannen, bei denen einlaufendes Wasser die Desinfektion beendet (Risiko vor allem bei nicht völlig verheilten Wunden und in der Geburtshilfe).
  • Alle Desinfektionsmaßnahmen im Lebensmittelbereich (z. B. Krankenhausküche), wenn nach der Desinfektion mit Trinkwasser nachgespült werden muss. Dies ist der Fall bei allen lebensmittelberührenden Flächen.

Schnelldesinfektion

Insbesondere in Räumen mit hoher Patientenfrequenz empfiehlt sich unter Umständen der Einsatz von Schnelldesinfektionsmitteln. Für die Anwendung von alkoholischen Schnelldesinfektionsmitteln gibt es einige Regeln, die beachtet werden müssen:

  • Alkoholische Schnelldesinfektionsmittel tolerieren im Allgemeinen nur eine geringe Eiweiß- und Seifenbelastung. Die zu desinfizierenden Flächen müssen deshalb weitgehend frei von organischen Verunreinigungen sein und dürfen nicht sichtbar kontaminiert sein.
  • Sichtbare Verunreinigungen müssen mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch entfernt werden, bevor die eigentliche Desinfektion beginnt.
  • Sicherheitsregeln für das Ausbringen alkoholischer Lösungen sind zu beachten.
  • Die zu desinfizierende Fläche muss über die Einwirkzeit mit Desinfektionsmittel feucht gehalten werden.
  • Nicht trocken nachwischen!
  • Nicht auf feuchten oder nassen Flächen anwenden!
  • Elektrische Geräte sind vorher spannungsfrei zu machen!

Sprühdesinfektion

Bei der Sprühdesinfektion werden die Wirkstoffe vernebelt und können möglicherweise eingeatmet werden. Eine Sprühdesinfektion empfiehlt sich daher nur für schwer zugängliche Stellen. Um Benetzungslücken der besprühten Fläche sicher auszuschließen, sollte dort, wo es möglich ist, die aufgesprühte Desinfektionsmittellösung mit einem Einmaltuch, das mit dem gleichen Desinfektionsmittel getränkt ist, verteilt werden. 

Schaum als Alternative zur schnellen Flächendesinfektion

Eine gute Alternative zur Sprühdesinfektion ist der Einsatz von Desinfektionsschäumen wie z.B. Meliseptol® Foam pure. Der Schaum zur Flächenschnelldesinfektion bildet keine Aerosole bei der Anwendung und ist damit für den Anwender sicherer als die klassische Sprühdesinfektion.

Praxis-Tipp Sprühdesinfektion

Beschreibung Dokument Link

Empfehlungen und Tipps

Einige der wichtigsten Empfehlungen über die Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen finden sich auf den Seiten des Robert Koch-Instituts (RKI), der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und der Broschüre des Industrieverbandes Hygiene und Oberflächenschutz (IHO):

Kompatibilität

Der kritische Bereich

Häufig wird beim Einsatz von Instrumenten- und Flächendesinfektionsmitteln in der täglichen Praxis unterschätzt, welche Bedeutung die Auswahl der Desinfektionsmittelwirkstoffe hat. Die unterschiedliche Eignung für bestimmte Materialien und ein unterschiedliches Wirkungsspektrum sind zwar entscheidend – ebenso wichtig ist aber auch die Verträglichkeit der Wirkstoffe der eingesetzten Produkte miteinander, um ungewünschte Reaktionen zu verhindern.

Inkompatibilität von aldehyd- und aminhaltigen Desinfektionsmitteln

Besonders kritisch ist der gemeinsame Einsatz von aldehyd- und aminhaltigen Desinfektionsmitteln. Diese beiden Wirkstoffgruppen reagieren miteinander und führen zu irreversiblen bräunlichen Verfärbungen. Dies spielt besonders beim Wechsel von Desinfektionsmitteln eine Rolle. Es empfiehlt sich, bei einer Wirkstoffgruppe zu bleiben bzw. zu gewährleisten, dass vor dem Einsatz des neuen Produktes alle Rückstände sicher abgespült werden.

Inkompatibilitäten beim Einsatz von Flächen- und Instrumentendesinfektionsmitteln

Weniger bekannt ist die Problematik von Inkompatibilitäten der beiden Wirkstoffgruppen beim Einsatz von Flächen- und Instrumentendesinfektionsmitteln auf unterschiedlicher Wirkstoffbasis. Auch hier kann es zu Verfärbungen kommen, wenn z. B. die Arbeitsflächen mit einem aldehydhaltigen Flächendesinfektionsmittel desinfiziert wurden und bei der Aufbereitung von Instrumenten Tropfen der aminhaltigen Instrumentendesinfektionslösung auf diese Flächen gelangen.

B. Braun-Kompatibilitätsliste

Um beim Einsatz der B. Braun-Desinfektionsmittel sicher die richtige Wahl treffen zu können, ist die Kompatibilitätsliste ein wichtiges Hilfsmittel. Hier sieht man auf einen Blick, welche Produkte unbedenklich nebeneinander bei der täglichen Arbeit eingesetzt werden können und welche Präparate nicht miteinander kompatibel sind.

Kombinierbarkeit von B. Braun-Flächen- und Instrumentendesinfektionsmitteln