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B. Braun Material Compliance
Informationspflicht gemäß Paragraph 33 der 'REACH'-Verordnung (EG Nr. 1907/2006)
Nach Artikel 33 der Europäischen Chemikalienverordnung „REACH“ (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) sind wir verpflichtet zu informieren, wenn Erzeugnisse SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent (w/w) enthalten, und haben gegebenenfalls Hinweise für die sichere Verwendung in Bezug auf diese Erzeugnisse zu geben.
Mehr Informationen und eine Darstellung der betroffenen Produkte des B. Braun-Konzerns, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent eines SVHC enthalten, können Sie hier finden.
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