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Compliance
Anwendung des Kodex Nachhaltigkeit des BVMed durch die Gesellschaften des B. Braun Konzerns in Deutschland.
Die Medizintechnik ist für die Gesundheitsversorgung der Menschen unverzichtbar. Bei der Produktion und dem Vertrieb von Medizinprodukten müssen die Lebensgrundlagen aller Menschen im Blick behalten sowie die Menschenrechte umfassend geachtet und sichergestellt werden.
Der Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit ist für die Gesundheitswirtschaft und die medizintechnische Versorgung von großer Bedeutung. Dieser Kodex der B. Braun SE berücksichtigt die wesentlichen gesetzlichen Regelungen, die in sozialer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht hiermit in Verbindung stehen, sowie die hierzu erforderlichen unternehmensorganisatorischen Strukturen ("Governance"). Er soll unserem Unternehmen eine Orientierung in Nachhaltigkeitsfragen geben und zugleich gegenüber Geschäftspartnern das Nachhaltigkeitsverständnis der B. Braun SE verdeutlichen.
Im Rahmen der sozialen Nachhaltigkeit konstatieren wir, dass wir – direkt oder indirekt – einen maßgeblichen Einfluss auf die Lebensverhältnisse unserer Beschäftigten, der Beschäftigten unserer Zulieferer sowie unserer Dienstleister und Kunden haben. Wir sind bestrebt, die Einflüsse unseres unternehmerischen Verhaltens auf diese Personengruppen zu identifizieren und negative Auswirkungen zu vermeiden oder, wo nicht möglich, zumindest zu begrenzen.
Ökologische Nachhaltigkeit bedeutet, dass wir die natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen bei Ausübung unserer wirtschaftlichen Aktivitäten soweit möglich nur in dem Maße beanspruchen, wie diese tatsächlich benötigt werden. Ferner streben wir eine Schonung von natürlichen Ressourcen beispielsweise bei der Nutzung und Herstellung von Produkten, der Lebensdauer ihrer Produkte und der (Wieder-)Verwertung von Stoffen an, sofern dies keine negativen Auswirkungen auf die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit von Medizinprodukten für Patientinnen und Patienten hat.
Die ökonomische Nachhaltigkeit sieht vor, dass die wirtschaftliche Tätigkeit und die Ziele unseres Unternehmens neben dem Prinzip der Gewinnerzielung auch andere Kriterien, wie ökologische und soziale Aspekte, berücksichtigen.
Wir berücksichtigen bei der Ausgestaltung unserer Governance, dass diese zur Wahrung der ökologischen und sozialen Belange beitragen kann und die erforderlichen Kontrollmaßnahmen der verantwortlichen Unternehmensorgane aufweist.
Bei der Umsetzung dieses Nachhaltigkeitskodex richten wir uns insbesondere an den folgenden drei Grundprinzipien aus:
Nach dem Egalitätsprinzip setzen wir uns zum einen für die Gewährung eines unterschiedslosen Zugangs zu Medizinprodukten und damit verbundenen Gesundheitsleistungen ein, der nicht an die Herkunft, den sozialen Status oder vergleichbare, nicht selbst verantwortete Merkmale, wie z.B. Behinderungen oder andere körperlichen Einschränkungen, anknüpft. Zum anderen gilt dieses Prinzip auch im Rahmen der Arbeitsbedingungen, so dass vergleichbare Sachverhalte nicht ohne triftigen Grund ungleich behandelt werden dürfen. Insbesondere soll die Vergütung nicht nach dem Geschlecht differenzieren.
Gemäß dem Vorrangprinzip bekennen wir uns zum Vorrang einer schonenden Verwendung von Ressourcen (Reduce – Reuse – Recycle) und der Einrichtung und Befolgung effizienter Prozesse, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll ist.
Unter dem Vorsorgeprinzip ergreifen wir präventive Maßnahmen, um negative ökologische und soziale Auswirkungen unserer wirtschaftlichen Tätigkeit zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.
Wir sind der Auffassung, dass eine langfristige und möglichst umfassende Nachhaltigkeit unseres Handelns nur erreicht werden kann, wenn wir nicht nur ökonomische Gesichtspunkte im Sinne einer bloßen Gewinnmaximierung anstreben, sondern auch soziale und ökologische Aspekte in unsere Unternehmensentscheidungen einbeziehen.
Die Einhaltung der am Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzpflichten, insbesondere zur Reduzierung von Unfallrisiken am Arbeitsplatz und von sonstigen arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken, ist als Ausprägung des Vorsorgeprinzips für uns essenziell. Aus diesem Grund stellen wir unseren Beschäftigten die gebotenen Schutzausrüstungen und sichere Arbeitsplätze zur Verfügung. Wir halten die geltenden Arbeitszeitgesetze ein, um unsere Beschäftigten vor körperlicher und geistiger Ermüdung zu schützen. Unser Unternehmen setzt sich dafür ein, dass auch unsere unmittelbaren Zulieferer die geltenden Arbeitsschutzpflichten beachten und die Einhaltung dieser entlang ihrer eigenen Lieferkette angemessen adressieren.
Wir setzen uns für ein wertschätzendes, inklusives und gleichberechtigtes Arbeitsumfeld ein, das die individuelle und kollektive Vielfalt unserer Beschäftigten widerspiegelt. Dabei werden sowohl die Bedürfnisse aller Beschäftigungsgruppen innerhalb des Unternehmens als auch die Bedürfnisse der Kunden und Patienten soweit möglich bei unternehmerischen Entscheidungen und der Entwicklung neuer Innovationen berücksichtigt.
Im Sinne des Egalitätsprinzips verurteilen wir jede Form von Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Sprache, der Staatsangehörigkeit, der religiösen oder politischen Weltanschauung, einer körperlichen und geistigen Behinderung, des Alters, des Familienstandes, der sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder irgendeines anderen Merkmals, das durch geltendes Recht geschützt ist. Wirtschaftliche Entscheidungen werden frei von jeglicher Diskriminierung getroffen.
Die Zahlung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Mindestlohns ist Grundlage jedes Beschäftigungsverhältnisses. Gleiche Arbeit soll im Einklang mit dem jeweils geltenden Recht und dem Egalitätsprinzip für alle Geschlechter gleich vergütet werden, wenn sie unter den gleichen Umständen ausgeübt wird.
Unser Unternehmen erkennt die Koalitionsfreiheit an. Hierzu zählt insbesondere die Freiheit unserer Beschäftigten, sich in Gewerkschaften zu organisieren und sich in diesen zu betätigen, sowie das Recht, im Einklang mit dem geltenden Recht Betriebsräte zu gründen.
Jegliche Form von Sklaverei, Kinder- und Zwangsarbeit ist strengstens untersagt. Wir ergreifen alle notwendigen Schritte, um jede Art von Sklaverei sowie Kinder- und Zwangsarbeit in unseren eigenen Geschäftsbereichen zu unterbinden. Wir wirken darauf hin, dieses Verbot in unseren Lieferketten angemessen und effektiv zu adressieren.
Teil III: Ökologische Nachhaltigkeit
Wir streben kontinuierlich danach, unsere gesamte Tätigkeit und unsere Geschäftsabläufe so ressourcenschonend wie möglich zu gestalten. Wirtschaftlich sinnvolle Verbesserungsmöglichkeiten setzen wir in angemessener Weise um.
Unser Unternehmen setzt sich für eine kontinuierliche Reduzierung der in unseren eigenen Produktionsstätten verursachten CO2-Emissionen sowie für die schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien ein.
Wir arbeiten stetig daran, die Abfälle in unseren eigenen Betriebsabläufen und die Umweltauswirkungen unserer Produkte zu minimieren. Es gilt das Vorrangprinzip, also „Reduce“ vor „Reuse“ vor „Recycle“. Ferner werden wir bei der Neuentwicklung von Produkten darauf hinwirken, mehrfach verwendbare und/oder aus Rezyklaten hergestellte Produkte zu verwenden, soweit dies gesetzlich zulässig, unter Sterilitätsgesichtspunkten möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierbei stellt die Sicherheit von Patienten und Anwendern die oberste Priorität dar.
Die Herstellung von Medizinprodukten erfolgt in der Regel nicht an einem Ort. Vielmehr steht hinter Medizinprodukten oftmals eine globale Lieferkette. Uns ist bewusst, dass eine langfristig nachhaltige Produktion und Bereitstellung von Medizinprodukten nur erreicht werden können, wenn auch die gesamte Lieferkette nachhaltig ist. Daher verpflichten sich unsere konzernanhängigen Gesellschaften, die unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen, die in diesem Kodex statuierten Grundsätze auch innerhalb unserer Lieferkette angemessen zu adressieren. Insbesondere kommunizieren wir unsere nachhaltigkeitsbezogenen Erwartungen gegenüber unseren unmittelbaren Zulieferern und berücksichtigen bei der Auswahl von unmittelbaren Zulieferern nachhaltigkeitsbezogene Aspekte.
Dieser Nachhaltigkeitskodex gilt ab 07. Februar 2024.
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