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Donnerstag, 5. Dezember 2024
Seit Anfang November lief eine Gerichtsverhandlung gegen einzelne Tochtergesellschaften von B. Braun in den USA. Gegenstand war die Behauptung, dass Ethylenoxid-Emissionen aus dem Betrieb einer Sterilisations-Anlage in Allentown, PA (USA) Personenschäden verursacht hätten.
Heute hat die Jury zugunsten von B. Brauns US-Tochtergesellschaften entschieden und sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen.
Die Entscheidung der Jury bestätigt die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Sicherheit des Sterilisationsprozesses mit Ethylenoxid und dass die B. Braun Anlage in Allentown alle regulatorischen Anforderungen erfüllt.
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