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Hygiene in ambulanten OP-Zentren
B. Braun unterstützt Sie bei der Umsetzung und Einhaltung der Hygienemaßnahmen in ambulanten OP-Zentren unter Berücksichtigung der gesetzlich anwendbaren Vorgaben, Verordnungen sowie Empfehlungen und Richtlinien. Die Behörde hat sich bei Ihnen angemeldet?! Bitte sprechen Sie uns an.
Das Ziel aller Hygienemaßnahmen für Einrichtungen des ambulanten Operierens ist der Schutz der Patient*innen vor nosokomialen und der Schutz der Mitarbeiter*innen vor tätigkeitsbezogenen Infektionen.
Einrichtungen stehen sich unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben, Verordnungen, Empfehlungen & Richtlinien zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen gegenübergestellt, die nicht nur ein-, sondern auch nachgehalten werden müssen.
Für Einrichtungen des ambulanten Operierens ist die infektionshygienische Überwachung gemäß §23 Absatz 6 Infektionsschutzgesetz festgeschrieben und wird von den öffentlichen Gesundheitsämtern der Länder durchgeführt. Die Implementierung von anerkannten Hygienestandards wird hier erwartet und deren Umsetzung überprüft.
Wir unterstützen ambulant operierende Zentren mit einem professionellen Hygienemanagement. Dabei können Sie von unseren langjährigen Erfahrungen in der Praxis profitieren.
"Mit der Zusammenarbeit von B. Braun und dessen Hygienemanagement Plus, konnten wir unsere Themen rund um die Hygiene im AOZ effizienter gestalten und an die aktuellen Anforderungen anpassen.
B. Braun hat sich dabei als kompetenter und verlässlicher Partner erwiesen, der stets lösungsorientiert handelt. Die Zusammenarbeit ist geprägt von Professionalität und Fachwissen, was uns eine zukunftssichere Ausrichtung unserer Prozesse ermöglicht."
Cathrin Sturm, AOZ Management, Ambulantes Operieren Gmünd GmbH
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Mit B. Braun als Partner für Ambulantes Operieren etablieren Sie ein professionelles Hygienemanagement in Ihrer Einrichtung unter Berücksichtigung der anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Verordnungen, Richtlinien & Empfehlungen
Wir freuen uns über Ihre Anfrage!
Zum KontaktformularDie dargestellten Leistungen sind kostenpflichtig und werden, je nach Vereinbarung, kundenindividuell berechnet. Die Umsetzung erfolgt erst nach rechtsverbindlicher Beauftragung durch den Kunden auf Basis eines individuellen Angebotes durch die B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG oder Ihrer Tochterunternehmen.
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