Sie haben sich erfolgreich abgemeldet.
Not registered yet?
Hygiene in ambulanten OP-Zentren
B. Braun unterstützt Sie bei der Umsetzung und Einhaltung der Hygienemaßnahmen in ambulanten OP-Zentren unter Berücksichtigung der gesetzlich anwendbaren Vorgaben, Verordnungen sowie Empfehlungen und Richtlinien.
Das Ziel aller Hygienemaßnahmen für Einrichtungen des ambulanten Operierens ist der Schutz der Patient*innen vor nosokomialen und der Schutz der Mitarbeiter*innen vor tätigkeitsbezogenen Infektionen.
Einrichtungen stehen sich unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben, Verordnungen, Empfehlungen & Richtlinien zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen gegenübergestellt, die nicht nur ein-, sondern auch nachgehalten werden müssen. Diese Maßnahmen sind umfangreich und mit hohem Aufwand verbunden.
Wir unterstützen unsere Partner und Kunden des Ambulanten Operierens mit einem professionellen Hygienemanagement. Dabei können Sie von unseren langjährigen Erfahrungen in der Praxis profitieren.
"Mit der Zusammenarbeit von B. Braun und dessen Hygienemanagement Plus, konnten wir unsere Themen rund um die Hygiene im AOZ effizienter gestalten und an die aktuellen Anforderungen anpassen.
B. Braun hat sich dabei als kompetenter und verlässlicher Partner erwiesen, der stets lösungsorientiert handelt. Die Zusammenarbeit ist geprägt von Professionalität und Fachwissen, was uns eine zukunftssichere Ausrichtung unserer Prozesse ermöglicht."
Cathrin Sturm, AOZ Management, Ambulantes Operieren Gmünd GmbH
Diese Maßnahmen können unter anderem bei der Erfüllung der Anforderungen aus lfSG §6 - 10 sowie dem §23 und §36, TRBA 250, dem RKI bzw. der KRINKO-Empfehlung unterstützen.
Diese Maßnahmen können unter anderem bei der Erfüllung der Anforderungen aus lfSG §5 Abs. 5 sowie §36, der KRINKO-Empfehlung, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, des SGB V (s. § 135a SGB V) und der G-BA Richtlinien aus §3 und §4 unterstützen.
Durchführung der geforderten Personalschulung in Bezug auf das Hygienemanagement durch einen Prozess- und Dienstleistungsmanager/Hygienefachkraft. Mögliche Inhalte können sein:
Diese Maßnahmen können unter anderem bei der Erfüllung der Anforderungen aus der KRINKO-Empfehlung, des Arbeitsschutzes, TRBA 250, der Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen zum Beispiel für Schleswig-Holstein (Medizinische Infektionspräventionsverordnung – MedIpVO), des G-BA‘s, der Kassenärztliche Bundesvereinigung, Lebensmittelverordnung (bei Einrichtungen mit einem HACCP), der MDR (Umgang mit Medizinprodukten), der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln unterstützen.
Diese Maßnahmen können unter anderem bei der Erfüllung der Anforderungen aus der EU-Trinkwasserrichtlinie (01/2021), Trinkwasserverordnung - TrinkwV (01/2018), Bewertungsgrundlagen für Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser (03/2021), sowie der Umgebungsuntersuchung: IfSG (Prävention Nosokomiale Infektionen), KRINKO und RKI Empfehlungen (Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen, Bundesgesundheitsblatt 10/2022, Ausbruchmanagement und strukturiertes Vorgehen bei gehäuftem Auftreten nosokomialer Infektionen, Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen), unterstützen.
Diese Maßnahmen können unter anderem bei der Erfüllung der Anforderungen aus der KRINKO-Empfehlung unterstützen.
Unterstützung und Beratung bei der Ermittlung von:
Diese Maßnahmen können unter anderem bei der Erfüllung der Anforderungen gemäß §23 IfSG, SSI Richtlinien, wissenschaftlichen Empfehlungen zum Antibiotikaeinsatz durch das RKI und des Arbeitskreises der Akademie für Infektionsmedizin e.V. unterstützen.
Diese Maßnahmen können unter anderem bei der Erfüllung der Anforderungen aus den Hygieneverordnungen der einzelnen Länder und der KRINKO-Empfehlung „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“ unterstützen.
Diese Maßnahme kann unter anderem bei der Erfüllung der Anforderungen aus der KRINKO-Empfehlung unterstützen.
Mit B. Braun als Partner für Ambulantes Operieren etablieren Sie ein professionelles Hygienemanagement in Ihrer Einrichtung unter Berücksichtigung der anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Verordnungen, Richtlinien & Empfehlungen
Wir freuen uns über Ihre Anfrage!
Zum KontaktformularDie dargestellten Leistungen sind kostenpflichtig und werden, je nach Vereinbarung, kundenindividuell berechnet. Die Umsetzung erfolgt erst nach rechtsverbindlicher Beauftragung durch den Kunden auf Basis eines individuellen Angebotes durch die B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG oder Ihrer Tochterunternehmen.
Mit Ihrem personalisierten Konto wird Ihr Online-Erlebnis einfacher, bequemer und sicherer.